
Gebühren
Kein Buch mit sieben Siegeln — transparente Honorare nach Steuerberatervergütungsverordnung.
Die Gebührenverordnung für Steuerberater sieht für ein umfassendes erstes Beratungsgespräch einen Gebührenrahmen bis max. 190 € zzgl. Auslagen und MwSt. vor.
Im Rahmen der laufenden Beratung – z. B. der Erstellung von Steuererklärungen, der Buchführung oder der Erstellung von Jahresabschlüssen – richtet sich die Gebühr grundsätzlich nach dem Gegenstandswert unter Beachtung des entstehenden Aufwands.
Undurchsichtige Rechnungsstellung und versteckte Kosten, die für Sie nicht nachvollziehbar sind, müssen Sie nicht befürchten: Bei mir wird Ihnen auf Wunsch jede Rechnung genau erklärt. Ich lege sehr viel Wert auf eine verständliche und nachvollziehbare Rechnungsstellung ohne Überraschungen.
Steuerberatungskosten dürfen übrigens als Betriebsausgaben oder Werbungskosten weiterhin angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.
Gerne erstelle ich für Sie ein kostenfreies und auf Ihre Anforderungen abgestimmtes unverbindliches Angebot.


